Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe online
Seit gestern ist das Portal für die Antragstellung der Überbrückungshilfe III incl. der Neustarthilfe für Soloselbständige online.
Das Wichtigste im Überblick:
Diejenigen unter Ihnen, die keine Mitarbeiter beschäftigt haben, zählen zu den Soloselbständigen. Sie können eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu € 7.500,00 geltend machen, wenn darüber hinaus keine Fixkostendeckung über die Überbrückungshilfe III beantragt wird.
Dieser einmalige Betrag würde für die Monate Januar bis Juni 2021 als Vorschuss gezahlt und ist später auf die konkrete Anspruchsberechtigung hin zu überprüfen.
Für alle anderen, also die Unternehmer mit Angestellten oder mit höheren Fixkosten werden diese Fixkosten bis zu 90% erstattet. Der Antrag auf Überbrückungshilfe III kann von Monat zu Monat gestellt werden und zwar für die Monate November 2020 – Juni 2021. Voraussetzung ist, dass der Umsatzeinbruch in diesen jeweiligen Monaten bei mindestens 30% zum Vergleichsmonat des Jahres 2019 liegt.
Erstattet werde die Fixkosten ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit, zusätzlich Bauliche Maßnahmen für Hygienekonzepte und Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung z. B. zum Aufbau eines Onlineshops. Auch der Wertverlust des Warenlagers ist unter bestimmten Bedingungen förderfähig.
Die Fixkosten werden wir anhand Ihrer Buchführung und nach Absprache mit Ihnen ermitteln – in diesem Gespräch können wir dann auch auf individuelle Besonderheiten Ihres Unternehmens und Einzelfragen zu förderfähigen Fixkosten eingehen.