Corona Hilfen – Überbrückungshilfe III
Die Hilfspakete zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona Krise sind umfangreich, Anspruchsvoraussetzungen komplex und von häufigen Änderungen und Anpassungen geprägt.
Daher verzichten wir auf die Darstellung dieser Hilfspakete und verweisen bezüglich der aktuellen Überbrückungshilfe III auf die Darstellungen des Bundesministeriums der Finanzen.
Unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert
finden Sie aktuelle Informationen zur Vereinfachung und Erweiterung der Überbrückungshilfe III inklusive der Neustarthilfe für Soloselbständige.
Unsere Mandanten informieren wir regelmäßig und zeitnah über die aktuellen Veröffentlichungen und die Gesetzeslage.
Individuell beraten wir dann die betroffenen Mandanten über mögliche Förderprogramme und beantragen diese.
Gegenüber den Finanzbehörden stellen wir alle erforderlichen und möglichen Anträge, um ihre Liquidität zu erhalten.
So schaffen wir es zusammen die wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie zu überstehen!