Aktuelles Monat April 2018
Vorsteuerabzug: Leistung muss auf den Rechnungen eindeutig identifizierbar sein
Für den Vorsteuerabzug müssen die Leistungen, über die abgerechnet wird, hinreichend konkret beschrieben werden. Dies gilt selbst bei massenhaftem Handel mit Kleidung und Modeschmuck im Niedrigpreissegment.
Vorsteuerabzug: Leistung muss auf Rechnung eindeutig identifizierbar sein
FG Hessen, Urt. v. 12.10.2017 – 1 K 547/14, Rev. zugelassen; www.finanzgerichtsbarkeit.hessen.de
FG Hessen, Urt. v. 12.10.2017 – 1 K 2402/14, Rev. (BFH: XI R 2/18); www.finanzgerichtsbarkeit.hessen.de
FG Hessen, Pressemitteilung v. 23.01.2018; www.finanzgerichtsbarkeit.hessen.de
Vorsteuerabzug: Informationen zum Leistungsempfänger auf den Rechnungen
Der Name und die vollständige Rechnungsanschrift des Leistungsempfängers sind zwingender Bestandteil einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Eingangsrechnung (Ausnahme: Kleinbetragsrechnung). Wird dieser fehlende Bestandteil nachträglich berichtigt, wirkt die Berichtigung nicht rückwirkend.
Informationen zum Leistungsempfänger sind auf Rechnungen komplett anzugeben
FG Baden-Württemberg, Urt. v. 23.03.2017 – 1 K 3704/15, NZB (BFH: XI B 54/17); www.fg-baden-wuerttemberg.de
FG Baden-Württemberg, Pressemitteilung Nr. 3/2018 v. 16.01.2018; www.fg-baden-wuerttemberg.de
Steuerliches Einlagekonto der GmbH: Gesetzliche Verwendungsreihenfolge ist bei Ausschüttungen einzuhalten
Das steuerliche Einlagekonto entspricht in der Regel der handelsrechtlichen Kapitalrücklage. Dieses Konto wird verwendet, wenn der Gesellschafter Einlagen in das Vermögen der GmbH leistet, die nicht dem Stammkapital bzw. Nennkapital der Gesellschaft zuzurechnen sind.
Bei Ausschüttungen wird der Bestand eines solchen Kontos u. U. mit verwendet, wenn kein ausreichender ausschüttungsfähiger Gewinn vorhanden ist. Für diesen Fall stellt der BFH aber klar, dass das Einlagekonto nur insoweit ausgeschüttet werden kann, als es zum Ende des Vorjahres bereits bestanden hat.
Steuerliches Einlagekonto: Gesetzliche Verwendungsreihenfolge ist einzuhalten
BFH, Urt. v. 19.07.2017 – I R 96/15, NV; www.bundesfinanzhof.de
Fahrten zur Arbeit: Unfallkosten sind grundsätzlich neben der Pendlerpauschale abzugsfähig
Fahrten zur Arbeit: Unfallkosten sind neben der Pendlerpauschale absetzbar
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Pressemitteilung v. 23.01.2018; www.lohi.de
Doppelte Haushaltsführung: Distanz der Hauptwohnung zur ersten Tätigkeitsstätte ist endscheidend
Laut BFH können Kosten für einen weiteren Hausstand am Beschäftigungsort nur steuerlich abgezogen werden, wenn die Entfernung der Hauptwohnung zum Beschäftigungsort mehr als eine Stunde Fahrzeit pro Strecke beträgt. Dabei sind Staulagen einzubeziehen.
Doppelte Haushaltsführung: Distanz der Hauptwohnung zur Arbeit entscheidend
BFH, Urt. v. 16.11.2017 – VI R 31/16; www.bundesfinanzhof.de
Hausbesitzer: Schuldzinsenabzug nach Verkauf der Immobilie
Wenn Schuldzinsen nach dem Verkauf der damit zusammenhängenden Immobilie noch weiter geleistet werden müssen, sind diese unter bestimmten Umständen als nachträgliche Werbungskosten absetzbar. Wichtig ist aber, dass der Erlös aus dem Hausverkauf zur Schuldentilgung nicht ausreichte.
Verkauf: Wann Schuldzinsen (nicht) nachträglich abziehbar sind
BFH, Urt. v. 11.10.2017 – IX R 10/17, NV; www.bundesfinanzhof.de
Umweltschäden: Welche Kosten sind steuerlich absetzbar?
Wenn durch Umweltschäden Gebäudereparaturen oder die Neuanschaffung von Hausrat nötig wird, können diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn von dritter Seite keine Erstattung geleistet wird. Die Aufwendungen müssen sich im notwendigen, existentiellen und in angemessenen Rahmen befinden.
Eine Absetzung der in den Handwerkerrechnungen enthaltenen Lohnkosten (20% bis zu € 1.200,00) ist in jedem Fall möglich.
Unwetterschäden: Welche Kosten sich steuerlich absetzen lassen
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Pressemitteilung v. 16.01.2018; www.lohi.de
Kindergeld: Die Ausbildung endet nicht mit der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse
Unwetterschäden: Welche Kosten sich steuerlich absetzen lassen
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Pressemitteilung v. 16.01.2018; www.lohi.de
Das Aktuelle 04 2018